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    Bitte beachten Sie, dass ich ausschließlich die Sprachkombination Tschechisch-Deutsch anbiete. Übersetzungen aus anderen Sprachen, z.B. Slowakisch, biete ich nicht an.

    Benötigen Sie eine "beglaubigte" Übersetzung? janein

    Bitte beachten Sie meine Hinweise zur Verwendung von ausländischen Dokumenten bei deutschen Behörden.
    Folgende Punkte sollten Sie vor Beautragung der Übersetzung mit der zuständigen Behörde klären:

    Darf die Übersetzung von einer einfachen Kopie des Dokuments erfolgen?Muss der Übersetzung eine beglaubigte Kopie des Dokuments beigefügt werden?Wird eine Apostille benötigt?

    Beglaubigte Kopien erhalten Sie in der Regel bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung.
    Apostillen müssen Sie bei jeweils zuständigen Behörden beauftragen.

    Zur Übersetzung benötige ich die Dokumente mit Beglaubigungsvermerke der Kopien und den Apostillen, da diese auch in der beglaubigten Übersetzung enthalten sein müssen.

    Für die Erstellung eines Preisangebotes sind vollständige Fotos / einfache Kopien der zu übersetzenden Dokumente ausreichend.

    Wie möchten Sie die Übersetzung erhalten? in Papierformper E-Mail

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